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Arbeitsgemeinschaft setzt sich für weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Insolvenzverwalter und Sachwalter ein
Berlin (DAV/AG InsoR) Unabhängige, fachkundige und für den Einzelfall geeignete Insolvenzverwalter sind neben unparteilichen, erfahrenen Insolvenzgerichten für ein effektives Insolvenzrecht grundlegend. Die Stärkung der Unabhängigkeit von Insolvenzverwaltern und Sachwaltern ist eines der zentralen Themen auf dem diesjährigen Deutschen Insolvenzrechtstag (DIT), den die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) heute in Berlin eröffnet hat.
Unsere Wirtschaft ist auf Vertrauen angewiesen. Das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Marktes kann nachhaltig gestört werden, wenn es nicht gelingt, „Regelbrecher“ zu bestrafen und oder aus dem Markt zu nehmen. Dieses konnte man in der Folge der Lehman-Krise etwa in den Anleihemärkten feststellen. Unternehmen in der Krise müssen rechtzeitig umsteuern. Produzieren sie weiter Verluste und ist das Eigenkapital als Verlustpuffer aufgezehrt, drohen die Verluste des Unternehmens auf Unbeteiligte sozialisiert zu werden. Das Risiko der „positiven Fortführungsprognose“ tragen dann die Gläubiger. Ein effektives Insolvenzrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Checks and Balances, die den Markt funktionsfähig halten. So sorgt es etwa dafür, die Incentivierung, also Anreize, richtig zu setzen.
„Essentiell für die Checks and Balances ist, dass Transparenz im Marktgeschehen herrscht oder wiederhergestellt wird. Und dafür sind unparteiliche, fachkundige Insolvenzgerichte und von den Parteien unabhängige, für den Einzelfall geeignete Insolvenzverwalter unverzichtbar“, betont Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV).„Nur ein solches System kann ‚Moral Hazard‘, verhindern, also ein moralisches Fehlverhalten aufgrund ökonomischer Fehlanreize.“
Je eher ein Unternehmen in Schieflage aus dem Markt austritt oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Restrukturierung anstrebt, desto geringer sind die volkswirtschaftlichen Belastungen. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit umso höher, dass aus dem Insolvenzverfahren heraus die Restrukturierung erfolgreich gestaltet werden kann. Im Ergebnis führt das auch dazu, dass die – statistisch berechnete – Verfahrensdauer deutlich verringert werden könnte. Ebenso sinken dann die – statistisch berechneten – Kosten, da bei vergleichbarem Aufwand eine andere Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt wird.
„Wir setzen uns daher nicht nur kontinuierlich für die weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Insolvenzverwalter und Sachwalter ein, sondern auch für eine zeitgemäße personelle und sachliche Ausstattung der Insolvenzgerichte und Beschwerdekammern“, so Weitzmann weiter. Die Anforderungen an die Insolvenzgerichte würden zukünftig noch weiter steigen, dem dürfe sich die Justizverwaltung nicht verschließen.
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von rund 1.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag,den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.
Ansprechpartner für die Medien
Guttmann Law Communications Dr. Constanze Baumgart
+49 (221)-35 96 405
cb@guttmann.legal
Deutscher Anwaltverein
Pressestelle,
+49 (30) 72 61 52-135
Presse@anwaltverein.de
Pressemitteilung vom
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