Pressemitteilung

Nr. 01/24: Drei Jahre StaRUG: Ein Meilenstein in der deutschen Restrukturierungslandschaft

Seit drei Jahren bietet das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) einen gesetzlichen Rahmen für die außerinsolvenzliche Sanierung von Unternehmen. Ziel der Regelungen ist es, die Restrukturierung zu erleichtern, Arbeitsplätze zu sichern und die Effizienz von Sanierungsverfahren zu steigern.

Berlin, 14.02.2024 – Mit dem Ziel, Unternehmen auch ohne gerichtliches Insolvenzverfahren zu sanieren, trat am 1. Januar 2021 das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft. Das Gesetz gibt seither betroffenen Unternehmen bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit die notwendigen Werkzeuge für eine Sanierung an die Hand. Das Gesetz stellte damit ein Novum im Bereich der Restrukturierung dar. Mittlerweile erweist sich das StaRUG in immer mehr Anwendungsfällen bundesweit als effektives Instrument zur Rettung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und ist in der außerinsolvenzlichen Sanierung unverzichtbar.

Marlies Raschke ist Rechtsanwältin und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung. Aus ihrer Beratung bei komplexen Sanierungen weiß sie: „Das StaRUG bietet sich vielen Unternehmen als anpassungsfähiges und – im Vergleich zu einer Insolvenz – kosteneffizientes Sanierungswerkzeug an. Neben der Vermeidung einer Insolvenz, welche in der öffentlichen Wahrnehmung noch immer stark mit dem Negativ-Image des Scheiterns behaftet ist, bietet es die Chance passgenaue Lösungen mit den betroffenen Stakeholdern zu suchen. Die bloße Möglichkeit der Durchführung eines StaRUG-Verfahrens fördert zudem das Finden konsensualer Lösungen.“

Das rheinland-pfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS), Rechtsanwalt Olaf Spiekermann (Brinkmann & Partner) und der INDat Report haben sich die gerichtlichen Fälle der vergangenen drei Jahre genauer angesehen und kommen in ihrer Erhebung zu dem Ergebnis, dass es bereits 2023 doppelt so viele Restrukturierungsverfahren gab wie noch im Vorjahr. Dies ist ein wichtiger Indikator dafür, dass das StaRUG bereits zahlreichen Unternehmen geholfen hat, ihre finanzielle Stabilität wiederherzustellen.

„Was das StaRUG ausmacht, ist die Flexibilität, die es uns Beraterinnen und Beratern gibt, maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Damit steht ein auch im internationalen Kontext wettbewerbsfähiges Sanierungsinstrument zur Verfügung. Ob und inwieweit Anpassungen erforderlich sein werden, um die Interessen sämtlicher Stakeholder im Verfahren angemessen zu berücksichtigen, wird sich in der weiteren praktischen Anwendung des Instrumentes zeigen. Dass das Verfahren bereits jetzt eine hervorragende Grundlage für außergerichtliche Sanierungen bietet, zeigt sich jedoch an der stetig wachsenden Zahl der StaRUG-Verfahren“, erklärt Marlies Raschke.

Im Rahmen des 21. Deutschen Insolvenzrechtstages (DIT) vom 13. bis 15. März 2024 in Berlin moderiert Marlies Raschke eine Podiumsdiskussion mit den Rechtsanwälten Dr. Jörn Kowalewski und Dr. Sven Prüfer LL.M., Dr. Wencke Mull von der Atradius Credit, Insurance N.V. sowie mit dem Richter am Amtsgericht Hamburg Dr. Andreas Schmidt. Thema der Diskussion ist, inwieweit Gesellschafter Einfluss auf Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren haben und ob es dahingehend einen Korrekturbedarf für das StaRUG gibt.

2004 ins Leben gerufen, handelt es sich beim Deutschen Insolvenzrechtstag um die größte Veranstaltung ihrer Art in Europa. Sie wird regelmäßig für den unmittelbaren Austausch zwischen Politik und Berufspraxis genutzt. Auch in diesem Jahr begleiten die Vorsitzenden Dr. Anne Deike Riewe und Dr. Rainer Eckert die Teilnehmenden durch ein umfassendes Tagungsprogramm mit aktuellen Fachvorträgen, Workshops und zahlreichen Dialog- und Diskussionsmöglichkeiten.  Das Programm sowie weitere Informationen und das Anmeldeformular erreichen Sie über die ARGE-Webseite.

Für Journalistinnen und Journalisten ist die Teilnahme kostenlos, um vorherige Anmeldung wird gebeten. Teilnehmende erhalten nach § 15 FAO automatisch eine Bescheinigung, soweit sie ihre Anwesenheit (vor- und nachmittags) bestätigt haben.

 

Über die Arbeitsgemeinschaft

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.


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