Pressemitteilung

Nr. 01/23: "DIT-Mentoring“: ARGE Insolvenzrecht & Sanierung ruft Programm zur Nachwuchsförderung anlässlich des Kongressjubiläums ins Leben

Über die Kooperation mit Mentoren-Kanzleien ermöglicht die Arbeitsgemeinschaft jungen Juristinnen und Juristen eine unentgeltliche Teilnahme am Deutschen Insolvenzrechtstag (DIT) und fördert erste fachliche Interessen in den Bereichen Sanierung und Restrukturierung.

Berlin, 18.01.2023 – „DIT-Mentoring“ lautet der Programmtitel der Nachwuchsförderung, die von der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung erstmalig beim 20. Deutschen Insolvenzrechtstag (DIT) in Berlin organisiert wird. Vom 22. bis 24. März 2023 wird im Hotel JW Marriott die größte Veranstaltung Europas mit dem Schwerpunkt „Sanierung und Restrukturierung“ ausgerichtet.

Um jungen Nachwuchsjuristinnen und -juristen die Möglichkeit einer unentgeltlichen Teilnahme und den Erstkontakt zu erfahrenen Praktikern zu erleichtern, vernetzt die ARGE Insolvenzrecht & Sanierung führende Kanzleien („Mentoren-Kanzlei“) mit jungen Juristinnen und Juristen („Mentee“).

Dr. Anne Deike Riewe, Co-Vorsitzende der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung: „Der DIT dient schon immer dem Austausch von Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis. Dabei wollen wir nun noch stärker die frische Perspektive junger Juristinnen und Juristen einbinden. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten freuen wir uns über neue Kolleginnen und Kollegen, die mit uns aus Krisen Chancen machen wollen.

Dr. Rainer Eckert, Co-Vorsitzender der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung: „Vom DIT-Mentoring profitieren gleichermaßen junge Menschen, die sich für unsere Berufspraxis interessieren, und Kanzleien, die auf der Suche nach jungen Fachkräften sind. Als Berufsverband ist es unsere Aufgabe, das Interesse am Sanierungs- und Restrukturierungsrecht bereits bei Absolventinnen und Absolventen zu fördern.

Durch den unentgeltlichen Zugang zum fachlichen Programm und zu den im Rahmenprogramm vorgesehenen Netzwerk-Events haben Mentees die Gelegenheit, mit führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts in Kontakt zu treten und sich auf der Veranstaltung weiterzubilden. Anwältinnen und Anwälte der am DIT teilnehmenden Mentoren-Kanzleien stehen den Mentees als persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.

Für die Mentoren-Kanzleien besteht die Möglichkeit, Nachwuchs mit erstem fachlichem Interesse kennenzulernen und einen Beitrag zur Nachwuchsförderung im Bereich des Sanierungs- und Insolvenzrechts zu leisten. Für eine Teilnahme beworben haben sich bereits zahlreiche renommierte Kanzleien, darunter namentlich Anchor, Boege Rohde Luebbehuesen (BRL), Dentons, Eckert, Ecovis, Görg, Lambrecht und Noerr.

Zum Auftakt des 20. DIT am 22. März 2023 sind alle Mentoren und Mentees zu einer gesonderten Begrüßungsrunde im Rahmen der „ARGE AWARDS Night 2023“ eingeladen.

 

Teilnahmevoraussetzungen für das „DIT-Mentoring“:

Die Mentees sind junge Juristinnen und Juristen nach bestandenem ersten juristischen Staatsexamen (staatlicher Teil), noch ohne Anwaltszulassung und mit bestehendem, idealerweise im Rahmen einer Promotion bereits etablierten, fachlichen Interesse am Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.

Die Mentoren-Kanzleien tragen die Teilnahmegebühren für ihren Mentee (Tagungsbeitrag + beide Abendveranstaltungen: 325 EUR zzgl. USt.). Die Kanzleien organisieren und finanzieren für den Mentee die Anreise und Unterkunft in Berlin für die Dauer der Tagung. Auf dem DIT sind sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt vertreten, die/der dem Mentee während der Veranstaltung als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die ARGE Insolvenzrecht & Sanierung hat bereits Mentees angeworben und vermittelt sie an die Mentoren-Kanzleien, wobei räumliche und inhaltliche Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Weitere Anmeldungen und Bewerbungen für Kanzleien werden bis spätestens Freitag, den 27. Januar 2023, über die hierfür eingerichtete E-Mail-Adresse ditmentoring@arge-insolvenzrecht.de entgegengenommen. Die Zuschriften werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

Über die Arbeitsgemeinschaft

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

Ansprechpartner für die Medien

Consilium
Rechtskommunikation GmbH
RA Martin Wohlrabe
  +49 (30) 20 91 29 - 70
 post@consilium.media

Deutscher Anwaltverein
Pressestelle
  +49 (30) 72 61 52 - 135
 Presse@anwaltverein.de

Pressemitteilung vom