Pressemitteilung

Nr. 01/22: Rückholung von Liefer­ketten und Produk­tionen ist alterna­tivlos

Start des 19. Deutschen Insolvenz­rechtstags in Berlin

Berlin (DAV). Zum 19. Mal veranstaltet die Arbeits­ge­mein­schaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) den Deutschen Insolvenz­rechtstag – diesmal endlich wieder in Präsenz, aber mit einem zusätz­lichen Online-Tag am 6. April. Auf dem Programm stehen vielfältige Vorträge und Diskus­sionen. Einige Aspekte, etwa die gesetz­lichen Rahmen­be­din­gungen, Vergütungs­fragen, aber auch die wirtschafts­po­li­tischen Risiken, spricht der Vorsitzende in seiner Eröffnungsrede an.

Am heutigen 31. März beginnt das Fachprogramm des Deutschen Insolvenz­rechtstags mit der Eröffnungsrede des Vorsit­zenden der Arbeits­ge­mein­schaft, Rechts­anwalt Jörn Weitzmann: „Als Sanierer und Insolvenz­ver­walter wissen wir, dass am Anfang eines erfolg­reichen Turnarounds immer eine schonungslose Krisen­ur­sa­chen­analyse steht.“Zwei Themen seien bei dieser Analyse nicht zu unterschätzen: einerseits die hohe, dauerhafte Staats­ver­schuldung, die die Inflation vorantreibt. Daneben habe lange Zeit die Globali­sierung als „Wohlstands­mehrer“ gedient: „Die Rückholung von Liefer­ketten und Produk­tionen wird einen entspre­chenden Kosten­effekt, man könnte auch sagen, Wohlstands­verlust, gemessen am Status quo ante, bedeuten. Gleichwohl ist sie – vor dem Hintergrund der weltpo­li­tischen Ereignisse – ohne Alternative“, mahnt der Vorsitzende.

Bemerkenswert sei, dass die Zahl der Unterneh­mens­in­sol­venzen 2021 auf dem niedrigsten Niveau seit 1992 war – dank der zahlreichen Unterstüt­zungs­maß­nahmen des Staates. Dies dürfe laut Weitzmann jedoch „nicht in das Fehlurteil münden, dass eine Wirtschaft dauerhaft staatlicher Lenkung und Unterstützung bedarf.“ Nichtdes­totrotz habe der Staat auf Gesetz­ge­berseite vieles richtig gemacht: Durch die Modifi­ka­tionen im SanInsFoG und das StaRUG sei das deutsche Insolvenzrecht im Bereich Restruk­tu­rierung – schon bis dato vorbildlich – noch besser geworden.

Demgegenüber entwickle sich die restriktive Rechtsprechung und Handhabung in Vergütungs­sachen zu einem Problem. Die insolvenz- und gesell­schafts­recht­lichen Ansprüche zu ermitteln, sei häufig kleinteilige und forensische Tätigkeit des Insolvenz­ver­walters und seines Büros, oft auch von Dienst­leistern. „Amts- und Landge­richte, die Erschwer­nis­zu­schläge versagen, dann aber auch noch die Rechts­be­schwerde nicht zulassen, handeln in rechtlich bedenk­licher Weise“, gibt Weitzmann zu bedenken.

Der 19. Deutsche Insolvenz­rechtstag findet vom 30. März bis 1. April in Berlin sowie am 6. April online statt. Hier gelangen Sie zum Programm.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

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