Pressemitteilung

Nr. 01/20: Arbeitsgemeinschaft stellt Studie im BMJV vor

Studie zum Berufsrecht für Insolvenzverwalter: Eigene Kammer für Insolvenzverwalter unnötig

– Arbeitsgemeinschaft warnt vor Überregulierung und Bürokratisierung –

Berlin, 27.01.2020 Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Studie zur „Neuordnung des Berufsrechts der Insolvenzverwalter in Deutschland“ vorgestellt und übergeben. Die Studie von Professor Martin Henssler untersucht aktuelle rechtspolitische Pläne, ein eigenes Berufsrecht für Insolvenzverwalter einzuführen.

 

Henssler wendet sich gegen Überregulierung und allzu starke Bürokratisierung des Berufs, „zumal circa 95 % der Insolvenzverwalter als Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ohnehin über ihren Grundberuf der Berufsaufsicht einer Kammer und einem strengen Berufsrecht unterliegen“.

Damit unterstützt die Studie die Forderung der Arbeitsgemeinschaft nach einer „minimalinvasiven Lösung“, wenn es darum geht, die Vorgaben aus Koalitionsvertrag und EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen umzusetzen. „Wir haben in Deutschland ein effektives und effizientes Insolvenzrecht, das wir nicht durch bürokratische Vorgaben belasten sollten“, unterstreicht der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Jörn Weitzmann. Das deutsche Insolvenzrecht belege nach einer aktuellen Studie der OECD in Europa hinter Finnland Platz zwei – beide Länder haben kein Berufsrecht für Insolvenzverwalter.

Keine eigene Insolvenzverwalterkammer

Die Einführung einer eigenen Berufskammer ist aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft unnötig. „Die qualifizierte Tätigkeit der Insolvenzverwalter vor Ort ermöglicht, dass jeder Insolvenzrichter in der Lage ist, einen qualifizierten, leistungsfähigen und leistungsbereiten Insolvenzverwalter für das Verfahren zu bestellen.“ Über 90 % der Insolvenzverwalter sind Rechtsanwälte und unterliegen damit bereits der Aufsicht der Rechtsanwaltskammern.

Zweckmäßig ist es daher auch, die weiteren Anzeige- und Kontrollpflichten bei gut qualifizierten regionalen Kammern anzusiedeln. Diese sachnahe örtliche Kontrolle entspricht darüber hinaus auch dem föderalen Prinzip.

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

 

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