Der Musterinsolvenzplan (Stand April 2018) wurde nach dem aktuellen Rechtsstand erarbeitet. Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV und die Ersteller des Musterinsolvenzplans übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und die Bestätigung des Insolvenzplans durch das jeweils zuständige Insolvenzgericht.
Der Musterplan muss immer an das konkrete Insolvenzverfahren angepasst werden.
Weitere Informationen und alle Unterlagen dazu finden Sie hier.