Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung

Die Arbeitsgruppe wurde als Untergruppe der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Jahr 2001 gegründet. Die Arbeitsgruppe bietet Schuldner- und Gläubigervertretern, Insolvenzverwaltern und Treuhändern ein Diskussions- und Fortbildungsforum zu Fragen der Insolvenzverfahren natürlicher Personen. Hierzu werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt.

Die Arbeitsgruppe möchte anwaltliche Standpunkte zu den Insolvenzverfahren natürlicher Personen herausarbeiten und diese gegenüber dem Gesetzgeber in Kooperation mit anderen beteiligten Gruppen, z. B. den Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, vertreten und damit die Interessen der Anwaltschaft sichern.

Die Mitgliedschaft setzt die Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung voraus; ein weiterer Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe fällt nicht an.

Leitung

Der derzeitige Beirat wurde in der Mitgliederversammlung der Arbeitsgruppe vom 20.1.2023 für zwei Jahre gewählt und setzt sich wie folgt zusammen:

Sprecher
Rechtsanwalt Kai Henning
Dortmund
Beiräte
Rechtsanwältin Hildegard Allemand
Köln
Horst Harms-Lorscheidt
Düsseldorf
Rechtsanwältin Anna Kuleba
Osnabrück
Dominique Schulz
Essen

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