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Die Arbeitsgruppe wurde im Jahr 2003 anlässlich der Herbsttagung, welche vom 25. bis 27.09.2003 in Leipzig stattfand, als Untergruppe der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung offiziell gegründet. Bereits 2001/2002 organisierten sich lose die Zwangsverwalter im Rahmen der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung.
Ziel war und ist, den anwaltlichen Zwangsverwaltern eine Plattform zu bieten für den Erfahrungsaustausch und über die Arbeitsgruppe auch an der Lobbyarbeit im Zwangsverwaltungsbereich teilzunehmen. Während es bei der Insolvenzverwaltung im Wesentlichen gelungen ist, die Anwälte als die „geborenen“ Insolvenzverwalter zu kommunizieren, ist die Gruppe der bestellten Zwangsverwalter viel inhomogener. Dass auch auf diesem Gebiet die Rechtsanwälte als Zwangsverwalter die „geborenen“ und kompetenten Ansprechpartner sind, dokumentiert die Arbeitsgruppe durch Fortbildungsveranstaltungen und steht als Ansprechpartner in Rahmen von einschlägigen Gesetzgebungsvorhaben zur Verfügung. Die Arbeitsgemeinschaft wird insbesondere wahrgenommen über die jährliche „Jahrestagung der Zwangsverwalter“ in Berlin, die führende Veranstaltung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Die Arbeitsgruppe ist Mitherausgeber der „Zeitschrift für Immobilienrecht“ (ZfIR). Viele Mitglieder der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung publizieren darüber hinaus an anderer Stelle zum Thema Zwangsverwaltung. Die Arbeitsgemeinschaft pflegt insbesondere mit den Rechtspflegern und dem Bund Deutscher Rechtspfleger einen regen Erfahrungsaustausch.
Die Mitgliedschaft setzt die Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung voraus; ein weiterer Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe fällt nicht an.
Der derzeitige Beirat wurde in der Mitgliederversammlung der Arbeitsgruppe vom 13.3.2024 für zwei Jahre gewählt und setzt sich wie folgt zusammen:
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