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im Insolvenzrecht kehrt keine Ruhe ein.
Nachdem im Frühjahr der Große Senat des BFH den Sanierungserlass gekippt hat, hat jetzt auch der 1. Senat des BFH die Interimsregelung durch das BMF-Schreiben verworfen. Die sehr komplizierte Neuregelung in § 3a EStG ist wegen des Vorbehalts der Zustimmung der EU-Kommission noch nicht in Kraft.
Unabhängig von der noch nicht abgeschlossenen Regierungsbildung bleibt das Parlament aufgefordert, hier zeitnah für einen rechtssicheren Beordnungsrahmen zu sorgen.
Darüber hinaus erfolgt derzeit die vom BMJV beauftragte Evaluation des ESUG, mit deren Ergebnissen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 zu rechnen ist.
Die Arbeit an der EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen ist in vollem Gange. Das Insolvenzrecht und die Art der Exekution des Rechtes sind in den europäischen Staaten unterschiedlich ausgeprägt. Vor diesem Hintergrund ist verständlich und absehbar, dass unterschiedliche Interessen und Strukturüberlegungen mit der EU-Richtlinie verbunden werden. Die Arbeitsgemeinschaft hat zusammen mit dem Insolvenzrechtsausschuss der Europa-Gruppe der Arbeitsgemeinschaft die Stellungnahme 17/17 erarbeitet und beteiligt sich weiter intensiv an der Diskussion.
Rückläufige Insolvenzzahlen, verspätete Insolvenzanmeldungen, Insolvenzverschleppungen und auch das geänderte Verhalten und Selbstverständnis einiger insolvenzrechtlicher Stakeholder führen zu bisher nicht wahrgenommenen Verhaltensweisen und beeinflussen die aktuelle Diskussion und das Ringen um ein effektives und effizientes Insolvenzrecht. Diese Fragen werden wir in unseren Veranstaltungen im kommenden Jahr ebenso aufnehmen, wie auch die weitere fachbezogene Fortbildung, wobei ich schon jetzt auf die nachfolgend benannten Veranstaltungen hinweisen möchte.
Ich wünsche Ihnen allen eine besinnliche Weihnachtszeit, ein frohes und gutes neues Jahr und verbleibe
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 6. Dezember 2017
Die nächsten Veranstaltungen
Merken Sie sich unsere weiteren Veranstaltungen im Frühjahr 2018 vor. mehr...
15. Deutscher Insolvenzrechtstag
Das Programm ist da – melden Sie sich gleich an! mehr...
die Herbstklausur stellt eine wunderbare Möglichkeit zum fachlichen und persönlichen Austausch dar. In diesem Jahr führten uns die Kollegen Blersch und Lieser nach Wiesbaden und in den Rheingau.
Die Werkstattberichte über die Sanierung von Krankenhäusern, Klostergütern, die Anforderungen an eine professionelle Gläubigerausschussarbeit sowie ein Update zu den Verfahren der natürlichen Personen stellen ausschnittsartig den Querschnitt der behandelten Themen dar.
Darüber hinaus war es gelungen, Herrn Timo Koch vom Bundeskriminalamt zum Thema Cyber-Kriminalität: Lage, Analyse, Kooperationsmanagement, zu einem Vortrag zu gewinnen. Eine Beschreibung dieses Vortrags, der "vor und in der Krise" diverse Hinweise und auch Ansprechpartner gibt, dürfen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung stellen.
Hinweisen möchten wir auch auf die weiteren, für die Mitglieder angebotenen Fortbildungsmöglichkeiten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 6. Oktober 2017
Die nächsten Veranstaltungen
Merken Sie sich weitere Veranstaltungen in 2017 vor. mehr...
6. Europäischer Insolvenzrechtstag
Sehen Sie erste Bilder zum 6. Europäischen Insolvenzrechtstag. mehr...
Achtung Cybercrime!
Insolvenzgefahren und Bedrohung für Anwälte und Unternehmen durch Cyberkriminalität. mehr...
die etwas ruhigere Sommerzeit wird gern zum Urlaub, zum Aufarbeiten von Liegengebliebenen und zur Planung der 2. Jahreshälfte genutzt. Insoweit seien die nachfolgenden Hinweise erlaubt:
Die Herbstklausur, diesmal in Wiesbaden, bietet neben der fachlichen Fortbildung auch die Möglichkeit, sich im kleineren Kreise mit Kollegen auszutauschen. Bei der Anmeldung ist jedoch Eile geboten, da das Hotelkontingent nur bis zum 14. August reserviert ist.
Die Evaluation des ESUG ist noch nicht abgeschlossen. Soweit Sie an der Befragung noch nicht teilgenommen haben, wird Ihnen nachfolgend noch die Möglichkeit gegeben.
Allen Kolleginnen und Kollegen wünsche ich eine erholsame Sommerzeit, viel Freude und Erfolg bei der Arbeit.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 26. Juli 2017
Die nächsten Veranstaltungen
Merken Sie sich weitere Veranstaltungen in 2017 vor. mehr...
Herbstklausur in Wiesbaden
Kommen Sie zur Herbstklausur am 15./16. September 2017. mehr...
6. Europäischer Insolvenzrechtstag
Sehen Sie erste Bilder zum 6. Europäischen Insolvenzrechtstag. mehr...
Beziehen Sie Stellung zum ESUG!
Ihre Meinung ist gefragt! mehr...
die Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren ist immer wieder ein heißes Thema – der BFH hat in den letzten Monaten erneut mehrere Entscheidungen zum Vorsteuerabzug nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG in Fällen erfolgreicher Insolvenzanfechtungen gefällt.
Das BMF hat nun den Umsatzsteuer-Anwendungserlass durch ein neues BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer geändert. Die wesentlichen Inhalte möchten wir Ihnen hier zusammenfassen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 05.07.2017
Neues BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzug im Insolvenzverfahren
Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung. mehr...
die Aktivität der Parlamentarier im deutschen Bundestag zum Ende der Legislaturperiode ist hoch. Wir berichten mit diesem Rundbrief über die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzrecht.
die Aktivität der Parlamentarier im deutschen Bundestag zum Ende der Legislaturperiode ist hoch. Wir berichten mit diesem Rundbrief über die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzrecht.
Auch in Brüssel werden weiter Akzente gesetzt. Der 6. Europäische Insolvenzrechtstag, den wir in diesem Jahr gemeinsam mit INSOL Europe veranstalten, findet am 29./30. Juni in Brüssel statt. Über das anspruchsvolle Tagungsprogramm informieren wir auch mit diesem Rundbrief.
Auf die 33. Verbraucherinsolvenztagung, die am Freitag, den 9. Juni 2017 in Görlitz stattfindet, dürfen wir noch einmal hinweisen. Auf dieser Tagung werden nicht nur praxisnahe Themen rund um die Insolvenz der natürlichen Person besprochen, es erfolgt auch ein Update zur aktuellen Rechtsprechung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 01. Juni 2017
Die nächsten Veranstaltungen
Merken Sie sich weitere Veranstaltungen in 2017 vor. mehr...
6. Europäischer Insolvenzrechtstag
Informieren Sie sich über den Stand des präventiven Restrukturierungsrahmens. mehr...
Veranstaltungsberichte
Neue Berichte und Fotos über ARGE-Veranstaltungen auf der Homepage. mehr...
Deutsch-Chinesischer Rechtstaatsdialog
Die ARGE wirkt bei Rechtssymposium zum Insovenzrecht mit. mehr...
Wissenschaftspreis 2018
Bewerben Sie sich ab jetzt für den Wissenschaftspreis Insolvenzrecht und Sanierung 2018. mehr...
Aktuelle Entscheidungen
Nutzen Sie die aktuelle Fortbildungsentscheidung als Fachanwaltsfortbildung. mehr...
Fortbildungsentscheidungen aus früheren Rundbriefen
Auch Entscheidungen aus früheren Rundbriefen stehen Ohnen noch zur Verfügung. mehr...
Neues BMF-Schreiben zum Sanierungserlass
Behandlung von Sanierungsgewinnen bis zur gesetzlichen Regelung. mehr...
Gesetz zur Behandlung von Sanierungsgewinnen
Bundestag beschließt Neuregelung am 27. April 2017. mehr...
Gesetz zur Durchführung der EuInsVO
Bundestag beschließt Durchführungsgesetz zur EuInsVO. mehr...
Die nächsten Veranstaltungen
Merken Sie sich weitere Veranstaltungen in 2017 vor. mehr...
6. Europäischer Insolvenzrechtstag
Informieren Sie sich beim 6. Europäischen Insolvenzrechtstag über die neue Gesetzgebung aus Europa. mehr...
14. Deutscher Insolvenzrechtstag
Der 14. Deutschen Insolvenzrechtstag bot einen Rahmen für 1.133 Teilnehmer. mehr...
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im
Deutschen Anwaltverein,
Anfechtungsreform beschlossen!
Die Anfechtungsreform passierte den Deutschen Bundestag in der gestrigen Sitzung. mehr ...
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im
Deutschen Anwaltverein,
Die nächsten Veranstaltungen
Merken Sie sich bereits unsere Veranstaltungen in 2017 vor. mehr ...
14. Deutsche Insolvenztag
Alle Themen des 14. Deutschen Insolvenztages finden Sie hier. mehr ...
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im
Deutschen Anwaltverein,
wir freuen uns, Ihnen brandaktuell den neuen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren und interessante Änderungen der FAO vorstellen zu können.
Obwohl sich die Legislaturperiode dem Ende zuneigt, halten uns außerdem die aktuellen Aktivitäten des nationalen Gesetzgebers auf Trapp. Einige Vorhaben stocken noch (Insolvenzanfechtung, Konzerninsolvenz), einige schreiten mit großen Schritten voran – wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Wir blicken jetzt zum Jahresende zurück auf eine lange Reihe erfolgreicher Veranstaltungen im Jahr 2016 – stöbern Sie doch in unseren Veranstaltungsberichten, falls Sie etwas verpasst haben. Und wir freuen uns, dass unser Angebot zur Fachanwaltsfortbildung im Selbststudium von Ihnen so gut angenommen wird!
Sehen Sie selbst, was wir zu berichten haben!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Martin Prager
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 24.11.2016
Gesetzgebung: § 5 FAO
Geänderter Zugang zum Fachanwaltstitel für Insolvenzrecht. mehr ...
Gesetzgebungverfahren
Neues von § 104 InsO und der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. mehr ...
Europa: Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur vorinsolvenzlichen Restrukturierung. mehr ...
Europäischer Gesetzgebungszug
Das Insolvenzrecht im Gesetzgebungszug des Europäischen Parlaments. mehr ...
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im
Deutschen Anwaltverein,
in diesem Herbst haben wir zahlreiche Veranstaltungen geplant, die sich mit aktuellen Themen (Europa), Dauerbrennern (Anfechtung, Steuern und Immobilien) oder Klassikern (Bilanz und Insolvenz) befassen.
Besonders hinweisen möchte ich noch einmal auf unsere Herbstklausur, die am 16. und 17.09.2016 in Lüneburg stattfindet. Bei der Herbstklausur bieten wir mit einem Workshop zur Verhandlungskunst erstmals ein neues Format an, das Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen soll. Es sind noch wenige Plätze frei!
Wir freuen uns darauf, Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Martin Prager
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 08.09.2016
Herbstklausur 2016: 16. und 17. September 2016 in Lüneburg
Neues Format und kollegialer Gedankenaustausch bei der Herbstklausur. mehr ...
Weitere Veranstaltungen im 2. Halbjahr 2016
Im zweiten Halbjahr bieten wir viele interessante Veranstaltungen. mehr ..
Aktuelle Entscheidung
Die aktuelle Fortbildungsentscheidung befasst sich mit Fragen der stillen Zwangsverwaltung und ihrer Vergütung. mehr ...
Fortbildungsentscheidungen aus früheren Rundbriefen
Auch Entscheidungen aus früheren Rundbriefen stehen Ihnen noch für die Fortbildungsbescheinigung zur Verfügung. mehr ...
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
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Ab dem 26. Juni 2017 wird die neue EuInsVO in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/848 die bisherige Fassung der EuInsVO (Verordnung ) EG Nr. 1346/2000 des Rats vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren ablösen. mehr...
Zeitlich passend zur Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Einpassung der EuInsVO in das deutsche Recht veranstaltet die Arbeitsgruppe Europa der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung am Montag, dem 17. Oktober 2016, in Berlin einen Workshop zum Europäischen Insolvenzrecht. mehr...
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im
Deutschen Anwaltverein,
nach der Homepage erscheint nun auch unser Rundbrief in einem neuen Design. Wir wollen damit unsere Informationen für Sie übersichtlicher und leichter zugänglich machen. Schreiben Sie uns gerne, wie Sie den neuen Rundbrief erleben!
Wichtige Änderungen in nationalen Rechtssystemen kommen häufig aus Europa. Nach der Neufassung der EuInsVO plant die EU-Kommission nun, die Insolvenzrechte der Mitgliedstaaten zu harmonisieren.
Wir danken denjenigen, die so zahlreich an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission teilgenommen haben. Nach Auskunft der Kommission kamen 30% der Rückmeldungen aus Deutschland! Näheres zur aktuellen Diskussion und zum weiteren Zeitplan finden Sie in diesem Rundbrief.
Besonders hinweisen möchte ich noch einmal auf unsere Herbstklausur, die am 16. und 17.09.2016 in Lüneburg stattfindet
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Martin Prager
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 20.07.2016
Herbstklausur 2016: 16. und 17. September 2016 in Lüneburg
Neues Format bei der Herbstklausur und traditionelles Golfturnier – es wird wieder eine interessante Mischung geboten. mehr ...
Weitere Veranstaltungen im 2. Halbjahr 2016
Im zweiten Halbjahr werden die traditionellen Veranstaltungen durch einige Fachseminare zu Steuern und zur Anfechtung ergänzt. Informieren Sie sich über alle Termine. mehr ...
Rückblick: 5. Europäischer Insolvenzrechtstag
Hochaktuelle Themen und spannende Diskussionen – ein Rückblick auf den 5. EIRC. mehr ...
Aktuelle Gesetzgebung: EU-Konsultation zum wirksamen Insolvenzrahmen und EuInsVO
Während der deutsche Gesetzgeber gerade die neue EuInsVO ins deutsche Recht einpasst, legt die EU-Kommission nach der erfreulichen Beteiligung an der Konsultation einen straffen Zeitplan vor. mehr ...
ARGE Intern: Personalia in der Europagruppe
Die Europagruppe der Arbeitsgemeinschaft ist in Europa gut vernetzt und stockt personell auf. mehr ...
Gründung eines europäischen Dachverbands
Die Arbeitsgemeinschaft ist Gründungsmitglied eines europäischen Dachverbands von Insolvenzpraktikern. mehr ...
Aktuelle Gesetzgebung
Mit Antragserleichterungen für die Flutopfer reagiert der Bundestag auf aktuelle Ereignisse. Neuigkeiten gibt es u.a. auch zur Unabhängigkeit von Sachverständigen und zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. mehr ...
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein,in diesem Mitglieder-Rundbrief Nr. 3/2016 möchte der Geschäftsführende Ausschuss Sie über aktuelle Entwicklungen und die aktuellen ARGE-Veranstaltungen informieren.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Martin Prager
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 12. Mai 2016
1) 5. Europäischer Insolvenzrechtstag: 16. und 17. Juni 2016 im Stanhope Hotel in Brüssel (Belgien)
In wenigen Wochen findet in Brüssel der 5. Europäische Insolvenzrechtstag statt. Kooperationspartner ist in diesem Jahr die ASPAC, die spanischen Vereinigung der Insolvenzverwalter. Die Veranstaltung verspricht hochaktuell und interessant zu werden!
Als Keynote-Speaker konnten wir Vera Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, und Jan Schildbach von der Deutschen Bank Research gewinnen. In Plenumsvorträgen, zwei Panels und drei Workshops werden von Experten aus zehn Ländern die aktuellsten Themen diskutiert.
Im Vordergrund stehen dabei die weiteren Vorhaben, die Insolvenzrechte in den Staaten der EU zu harmonisieren, v.a. mittels Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens. Dieses Thema bekommt - wie auch die rege Diskussion während des 13. Deutschen Insolvenzrechtstags gezeigt hat - mehr und mehr Aufmerksamkeit; ist es doch geeignet, Restrukturierung und Insolvenzverfahren bisheriger Prägung um ein weitreichendes neues Instrument zu ergänzen und damit auch ganz neue Mechanismen einzuführen. Zu den Referenten gehören daher auch Vertreter der Europäischen Kommission, die unmittelbar an diesem Vorhaben, das Auswirkungen auf Sanierungsberatung wie Insolvenzverwaltung haben wird, beteiligt sind. Dinner-Speaker ist Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie.
Das ausführliche Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.
2) Veranstaltungen zum Insolvenzsteuerrecht
Hinweisen möchten wir Sie auch auf die 1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Insolvenz- und Sanierungssteuerrecht e.V. am 3. Juni 2016 in Hamburg. Die Verzahnung von Insolvenz- und Insolvenzsteuerrecht ist ein Dauerbrenner, der regelmäßig auf unseren Veranstaltungen, insbesondere dem Deutschen Insolvenzrechtstag, diskutiert wird. Wir begrüßen, dass sich mit dem Hamburger Kreis ein weiterer Mitstreiter diesem Feld widmen wird.
Das ausführliche Programm zur Tagung finden Sie hier.
Aktuelle Fragen aus dem Insolvenzsteuerrecht werden auch am 8. September in Düsseldorf bei einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft zu „Steuern in der Insolvenz - Aktuelle Themen für Verwalter und Berater“ diskutiert werden. Referent ist RA/StB Dr. Günter Kahlert, Vorstandsmitglied des Hamburger Kreises für Insolvenz- und Sanierungssteuerrecht e.V.
Das ausführliche Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.
3) Ausblick: Herbstklausur 2016 am 16. und 17. September 2016 in Lüneburg
Nachdem im letzten Jahr das Golfturnier leider ausfiel, hat sich die Arbeitsgemeinschaft aufgrund der Nachfrage entschieden, in diesem Jahr wieder ein Golfturnier im Rahmen der Herbstklausur anzubieten. Wir konnten für die Golfer Startzeiten auf dem Old Course der Golfanlage Schloss Lüdersburg reservieren. Wie immer werden wir ein 9-Loch-Turnier, Zählspiel nach Stableford, anbieten, das aufgrund der Übernahme der Turnierorganisation durch die Profis aus dem dortigen Club auch vorgabenwirksam sein wird. Bei dem Old Course handelt es sich um einen preisgekrönten 18-Loch-Platz, über den das Golfmagazin schrieb:
„Obstbäume, Rhododendren, alter Baumbestand, idyllische Seen: sensibel angelegt in einer gewachsenen Parklandschaft mit zahlreichen natürlichen Wasserhindernissen, zählt dieser Golfplatz zu den Top 10 der schönsten Golfplätze Deutschlands.“ (www.schloss-luedersburg.de)
Damit dürften die Voraussetzungen für eine in jeder Hinsicht erfreuliche Golfrunde gegeben sein. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Ihr aktuelles Handicap sowie Ihren Heimatclub an. Wegen der ungezwungenen Atmosphäre und der überschaubaren Größe ist dieses Turnier für Golfer aller Spielstärken, also auch für Anfänger, bestens geeignet.
Es wird ein Shuttleservice angeboten. Es ist ausreichend Zeit, sich im Hotel für die Abendveranstaltung umzukleiden. Auf dieser Abendveranstaltung wird dann auch die Siegerehrung des Turniers stattfinden.
Das ausführliche Programm der Herbstklausur und ein Anmeldeformular finden Sie hier.
4) Erfolgreicher 13. Deutscher Insolvenzrechtstag: 9. bis 11. März 2016 in Berlin
In der Nachlese zum 13. Deutschen Insolvenzrechtstag finden Sie mittlerweile neben einer Fotogalerie auch mehrere Berichte über die Veranstaltung. Schauen Sie hier.
Bitte merken Sie sich auch schon jetzt den 14. Deutschen Insolvenzrechtstag vom 29. bis 31. März 2017 in Berlin vor!
Einen Veranstaltungsbericht haben wir hier auch schon von der Jahrestagung der Zwangsverwalter am 9. März in Berlin.
(5) Aktuelle Gesetzgebung: EU-Konsultation über einen wirksamen Insolvenzrahmen
Wir weisen nochmals auf die öffentliche Konsultation der EU-Kommission über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU hin, die wir in unserem Rundbrief „Neues aus Brüssel“ Mitte April bereits angekündigt haben. Die Konsultation läuft bis zum 14. Juni 2016.
Den Fragebogen zur Beteiligung an der Konsultation, der mittlerweile auch in deutscher Sprache vorliegt, finden Sie hier.
Der DAV hat durch den Ausschuss Insolvenzrecht in Zusammenarbeit mit der Europagruppe der Arbeitsgemeinschaft zu den Plänen der EU-Kommission Stellung genommen. Die Stellungnahme 18/2016 finden Sie hier.
6) Aktuelle Rechtsprechung zur Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter
Der BGH hat in sechs Entscheidungen grundlegende Leitlinien für die Aufnahme in und das Streichen aus der bei den Insolvenzgerichten geführten Vorauswahllisten für Insolvenzverwalter gelegt. Insbesondere hat der BGH geklärt, dass Antragsgegner in einem gerichtlichen Verfahren, in dem ein Bewerber die Aufnahme in die Liste begehrt oder sich gegen die Streichung aus der Liste wendet, nicht der konkrete Insolvenzrichter ist, der die Liste führt, sondern das Amtsgericht, dem dieser Richter angehört.
Es handelt sich um folgende Entscheidungen:
Die Entscheidungen können Sie hier nachlesen.
7) Fortbildung im Selbststudium: Aktuelle Entscheidungen
Sammeln Sie bereits jetzt Fortbildungsstunden im Selbststudium, um – etwa nach Besuch des Deutschen Insolvenzrechtstags – Ihre Fortbildungsverpflichtung frühzeitig zu erfüllen.
Das Angebot zur Fortbildung im Selbststudium wird auch in diesem Newsletter fortgesetzt. Für die Beantwortung der Fragen wird Ihnen eine Fortbildungsstunde bescheinigt. Die Auswertung erfolgt anonym und automatisch durch die zur Verfügung gestellte Lernplattform.
Die Fortbildungsfragen beziehen sich dieses Mal auf diese Entscheidung, zu der wir einen Fragenpool erstellt haben:
BGH, Urteil v. 17.12.2015, IX ZR 143/13: Vergleich über die Haftungshöhe eines Gesellschafters mit dem Insolvenzverwalter
ZInsO 2016, 330 = NZG 2016, 430 = ZIP 2016, 274
Den Text der Entscheidung finden Sie als Anhang zu diesem Newsletter oder vor Beantwortung der Fragen auf der von der ARGE und dem Deutschen Anwaltverein eingerichteten Plattform, sobald Sie sich eingeloggt haben. Bei richtiger Beantwortung einer zufälligen Auswahl von Fragen aus unserem Fragenpool wird Ihnen ein Fortbildungsumfang von einer Stunde bescheinigt.
Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform: https://www.faocampus.de/my/
8) Weitere Veranstaltungen im 1. Halbjahr 2016
9) Save the date - Vorankündigungen für das 2. Halbjahr 2016
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein, in diesem Mitglieder-Rundbrief Nr. 2/2016 möchte der Geschäftsführende Ausschuss Sie über aktuelle Entwicklungen und die nächsten ARGE-Veranstaltungen informieren.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Martin Prager
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 5. April 2016
1) Erfolgreicher 13. Deutscher Insolvenzrechtstag: 9. bis 11. März 2016 in Berlin
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas hat seine traditionelle Begrüßungsrede zum 13. Deutschen Insolvenzrechtstag zum Anlass genommen, der Fachwelt einen aktuellen Gesetzesentwurf vorzustellen: Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Insolvenzverfahren soll nicht nur die Opferentschädigung verbessern, sondern auch das Verhältnis der Vermögensabschöpfung zum Insolvenzrecht klären. Die Hintergründe und die Auswirkungen des Reformvorhabens wurden auch zeitnah in einem Workshop am Nachmittag ausgiebig beleuchtet und diskutiert.
Der Deutsche Insolvenzrechtstag konnte mit über 1.040 Teilnehmern einen neuen Besucherrekord gegenüber 1.002 Teilnehmern in 2015 verzeichnen. Erstmals wurden die Tagungsunterlagen für alle Teilnehmer elektronisch zum Download zur Verfügung gestellt. So konnten auch während und nach Ablauf der Tagung noch weitere und aktualisierte Unterlagen ergänzt werden. Sie finden die aktualisierten Unterlagen hier nach Anmeldung mit dem Passwort, das die Teilnehmer erhalten haben.
Ebenfalls neu ist eine Nachlese, die auf der neuen Homepage der Arbeitsgemeinschaft zum 13. Deutschen Insolvenzrechtstag zusammengestellt wurde. Sie finden hier u.a. die Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, ein Interview des Vorsitzenden Dr. Martin Prager und eine kleine Fotogalerie.
Wir werden die Nachlese in den nächsten Wochen um Tagungsberichte und Fotos ergänzen. Es lohnt sich also, auch später noch vorbeizuschauen!
Bitte merken Sie sich auch schon jetzt den 14. Deutschen Insolvenzrechtstag vom 29. bis 31. März 2017 in Berlin vor!
2) Aktuelle Veranstaltung „Fit für die neue EuInsVO 2.0? – Praktische Handhabung und Einpassung der EuInsVO ins deutsche Recht“: 4. Mai 2016 in Berlin
Der deutsche Gesetzgeber wird in Kürze Regelungen für die Einpassung der EuInsVO in das deutsche Recht verabschieden. Aus diesem aktuellen Anlass bietet die Europagruppe der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung eine Veranstaltung an, die sich mit den neuen Regelungen befasst. Außerdem werden von Experten des europäischen Rechts Fragen behandelt, die mit der Handhabung der EuInsVO in der Praxis zusammenhängen.
Das ausführliche Programm und ein Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie hier.
3) 5. Europäischer Insolvenzrechtstag: 16. und 17. Juni 2016 im Stanhope Hotel in Brüssel (Belgien)
Zudem möchten wir Sie auf den 5. Europäischen Insolvenzrechtstag, aufmerksam machen den wir in diesem Jahr mit der ASPAC, der spanischen Vereinigung der Insolvenzverwalter, am 16. und 17. Juni 2016 in Brüssel durchführen.
Als Keynote-Speaker konnten wir Vera Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, und Jan Schildbach von der Deutschen Bank Research gewinnen. In Plenumsvorträgen, zwei Panels und drei Workshops werden von Experten aus zehn Ländern die aktuellsten Themen diskutiert.
Im Vordergrund stehen dabei die weiteren Vorhaben, die Insolvenzrechte in den Staaten der EU zu harmonisieren, v.a. mittels Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens. Dieses Thema bekommt - wie sich auch in der regen Diskussion während des 13. Deutschen Insolvenzrechtstags gezeigt hat - mehr und mehr Aufmerksamkeit, ist es doch geeignet, Restrukturierung und Insolvenzverfahren bisheriger Prägung um ein weitreichendes neues Instrument zu ergänzen und damit auch ganz neue Mechanismen einzuführen. Zu den Referenten gehören daher auch Vertreter der Europäischen Kommission, die unmittelbar an diesem Vorhaben, das Auswirkungen auf Sanierungsberatung wie Insolvenzverwaltung haben wird, beteiligt sind. Dinner-Speaker ist Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie.
Das ausführliche Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.
4) Wissenschaftspreis
Anlässlich des 13. Deutschen Insolvenzrechtstags hat die Arbeitsgemeinschaft erstmals einen Wissenschaftspreis ausgelobt, der mit € 10.000 dotiert ist.
Mit diesem Preis zeichnet die Arbeitsgemeinschaft junge Wissenschaftler/innen (Doktoranden/innen bzw. Habilitanden/innen) aus, deren akademisch herausragende Arbeiten einen besonderen insolvenzrechtlichen Praxisbezug haben. Ausdrücklich erwünscht sind auch interdisziplinäre Arbeiten.
Die Auszeichnung bezieht die betreuenden Lehrstühle oder Institutionen mit ein, da von diesen oft die entscheidenden Anregungen ausgehen, sie die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Umsetzung schaffen und die jungen Wissenschaftler/innen begleiten.
Nähere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und dem Verfahren finden Sie hier.
5) ARGE Insolvenzrecht und Sanierung intern: Neuwahl des Beirats der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung
Auf dem Zwangsverwaltertag am 9.3.2016 wurde der Beirat der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung, bestehend aus dem Sprecher RA Peter Depré (Mannheim) sowie den Beiratsmitgliedern RA Hans-Martin Bergsdorf (Hennigsdorf), RA Michael Hawelka (Leipzig), RA Bernd Weber (Nürnberg) und RA Leif Holger Wedekind (Lüneburg), für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt.
6) ARGE Insolvenzrecht und Sanierung intern: Mitgliederversammlung
Im Rahmen des Rechenschaftsberichts berichtete der Vorsitzende Dr. Prager, dass die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses Herrn RA Jörn Weitzmann (Hamburg) einstimmig in den GfA kooptiert haben. Herr RA Weitzmann war viele Jahre über als Kassenprüfer der ARGE tätig. Für das Geschäftsjahr 2016 stellte sich Herr RA Weitzmann nicht mehr als Kassenprüfer zur Wahl. Es kandidierte in der Mitgliederversammlung am 11. März 2016 als neue Kassenprüferin Frau RAin Ulrike Hoge-Peters (Berlin), die ebenso wie der erneut kandidierende RA/Notar Dr. Thomas Stephan Lanio (Offenbach) ohne Gegenstimmen zu Kassenprüfern gewählt wurden.
Den Mitgliedern des Geschäftsführenden Ausschusses wurde in der Mitgliederversammlung einstimmig Entlastung erteilt.
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11. März 2016 erhalten Sie als Anlage zu diesem Rundschreiben.
7) Fortbildung im Selbststudium: Aktuelle Entscheidungen
Sammeln Sie bereits jetzt Fortbildungsstunden im Selbststudium, um – etwa nach Besuch des Deutschen Insolvenzrechtstags – Ihre Fortbildungsverpflichtung frühzeitig zu erfüllen.
Das Angebot zur Fortbildung im Selbststudium wird auch in diesem Newsletter fortgesetzt. Für die Beantwortung der Fragen werden Ihnen 1,5 Fortbildungsstunden bescheinigt. Die Auswertung erfolgt anonym und automatisch durch die zur Verfügung gestellte Lernplattform.
Die Fortbildungsfragen beziehen sich dieses Mal auf diese Entscheidung, zu der wir einen Fragenpool erstellt haben:
BAG, Urteil v. 19.11.2015, 6 AZR 559/14: Ausschlussfrist im Insolvenzplan
NZI 2016, 175 = NZA 2016, 314 = ZIP 2016, 178 = ZInsO 2016, 220
Die Texte der Entscheidungen finden Sie als Anhang zu diesem Newsletter oder vor Beantwortung der Fragen auf der von der ARGE und dem Deutschen Anwaltverein eingerichteten Plattform, sobald Sie sich eingeloggt haben. Bei richtiger Beantwortung einer zufälligen Auswahl von Fragen aus unserem Fragenpool wird Ihnen ein Fortbildungsumfang von einer Stunde bescheinigt.
Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform:
Weitere Fragestellungen zu Gläubigerrechten im Insolvenzplan werden in den ebenfalls aktuellen Entscheidungen des BGH vom 3.12.2015 (IX ZA 32/14) und 7.5.2015 (IX ZB 75/14) behandelt.
8) Aktuelle Gesetzgebung: EU-Konsultation über einen wirksamen Insolvenzrahmen
Die EU-Kommission hat am 23. März 2016 eine Öffentliche Konsultation über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU gestartet. Die Kommission plant eine gesetzgeberische Initiative zur Unternehmensinsolvenz. Diese soll u.a. frühzeitige Umstrukturierungsmaßnahmen zur Insolvenzvermeidung und Regelungen zu Restschuldbefreiungszeiträumen zur Schaffung einer „zweiten Chance“ beinhalten, die ggf. auf die Verbraucherinsolvenz ausgeweitet werden.
Ziel der Konsultation ist es, herauszufinden, welche Aspekte möglicherweise in der gesetzgeberischen Initiative und welche in anderen möglichen ergänzenden Maßnahmen in diesem Bereich behandelt werden können. Die Antworten sollen neben den Ergebnissen einer externen Studie für die Kommission und anderen verfügbaren Informationen in die Folgenabschätzung der Kommission einbezogen werden. Die Konsultation läuft bis zum 14. Juni 2016.
Alle weiteren Informationen und einen Fragebogen zur Beteiligung an der Konsultation finden Sie hier.
9) Aktuelle Gesetzgebung: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung und Insolvenz
Der Gesetzesentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll das Verhältnis der Vermögensabschöpfung zum Insolvenzrecht klarer definieren. Zur Verbesserung der Opferentschädigung soll die Entschädigung der Verletzten im Insolvenzverfahren geschehen, wenn das Vermögen des Straftäters nicht zur Befriedigung aller Opfer ausreicht.
Um sicherzustellen, dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, kann die Staatsanwaltschaft für die Verletzten einen Insolvenzantrag stellen.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
10) Aktuelle Gesetzgebung: Insolvenzanfechtung
Der Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 24.02.2016 eine öffentliche Anhörung zur Reform der Insolvenzanfechtung durchgeführt, bei der der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Dr. Martin Prager, als Sachverständiger angehört wurde. Die abschließenden Beratungen im Deutschen Bundestag sind für April 2016 geplant.
11) Aktuelles zum Schuldnerkonto
Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen am 25.02.2016 verabschiedet; am 18.03.2016 wurde das Gesetz vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz sieht vor, dass Jedermann Anspruch auf ein Basiskonto hat.
Den Gesetzeswortlaut finden Sie hier.
Seit Mitte Februar 2016 liegt der Schlussbericht zur Evaluation des Kontopfändungsschutzes (P-Konto) vor. Den Schlussbericht und weitere Einzelheiten finden Sie hier.
12) Weitere Veranstaltungen im 1. Halbjahr 2016
Mitveranstalter dieser europäisch geprägten Veranstaltung ist in diesem Jahr die spanische Organisation ASPAC. Vertreter der Europäischen Union, Wissenschaftler und Experten des internationalen Insolvenzrechts erläutern und diskutieren die aktuellen Fragen wie Minimum Standards, Harmonization, Pre-Insolvency Proceedings, Forum Shopping und viele weitere Themen. Das ausführliche Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.
13) Save the date - Vorankündigungen für das 2. Halbjahr 2016
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein,
mit diesem Mitglieder-Rundbrief Nr. 1/2016 möchte der Geschäftsführende Ausschuss Sie über aktuelle Entwicklungen und die diesjährigen ARGE-Veranstaltungen informieren.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Martin Prager
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein
Berlin, den 26. Januar 2016
In wenigen Wochen findet in Berlin der diesjährige Deutsche Insolvenzrechtstag statt. Sind Sie schon angemeldet?
Der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas wird uns in seiner Begrüßungsansprache wieder über laufende und künftige Gesetzgebungsvorhaben informieren. Danach wird Prof. Dr. Godehard Kayser, der Vorsitzende des IX. Senats am Bundesgerichtshof, die neueste Rechtsprechung seines Senats erläutern. Plenumsvorträge wird es geben zur Haftung für Kreditvergabe in Krise und Insolvenz, zur Insolvenzrechtlich relevanten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, zu den Möglichkeiten und Grenzen von Insolvenzplanregelungen und Sie hören einen Praxisbericht zu dem Insolvenzverfahren Nicko Cruises.
In sechs Workshops kann intensiv diskutiert werden über folgende Themen:
· Strafrechtliche Vermögensabschöpfung und Insolvenz
· P-Konto und Recht auf ein Giro-Basiskonto, Schufa, Schuldnerverzeichnis, Scoring u.a.
· Be- und Verwertung von (Kredit-)Sicherheiten des Umlaufvermögens
· Eigenverwaltung
· Restrukturierung und Insolvenz in der Energiewirtschaft
· Braucht Deutschland ein neues vorinsolvenzliches Verfahren?
Der Begrüßungsabend mit dem ehemaligen Präsidenten des BDA Prof. Dr. Dieter Hundt als Dinner-Speaker und der HSBC-Abend, dieses Mal in der Königlichen Porzellan-Manufaktur Berlin mit Unterhaltung durch Ben Hyven, Magic Artist aus Innsbruck, dienen dem leiblichen Wohl, der Unterhaltung und vor allem auch dem Austausch unter Kollegen, Richtern und Wissenschaftlern.
Die Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler lädt zu einem eigenen Vorabendtreff am 09. März 2016 ein.
Das ausführliche Programm und Anmeldeformular finden Sie hier. Melden Sie sich jetzt an! Für junge Kolleginnen und Kollegen gibt es interessante Vergünstigungen.
Auch in diesem Jahr findet im Vorfeld des Deutschen Insolvenzrechtstages die Jahrestagung der Zwangsverwalter statt. Neben Überblicken über die neuere Rechtsprechung des BGH und die aktuellen Entwicklungen zur Zwangsverwaltung einschließlich der ZVG-Reform wird berichtet über die Erfahrungen einer Beschwerdekammer in ZVG-Sachen. Aus Österreich, Polen und Frankreich gibt es Länderberichte zur Zwangsverwaltung.
Das ausführliche Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.
Sammeln Sie bereits jetzt Fortbildungsstunden im Selbststudium, um – etwa nach Besuch des Deutschen Insolvenzrechtstags – Ihre Fortbildungsverpflichtung frühzeitig zu erfüllen.
Das Angebot zur Fortbildung im Selbststudium wird auch in diesem Newsletter fortgesetzt. Für die Beantwortung der Fragen wird Ihnen eine Fortbildungsstunde bescheinigt. Die Auswertung erfolgt anonym und automatisch durch die zur Verfügung gestellte Lernplattform.
Die Fortbildungsfragen beziehen sich dieses Mal auf diese beiden Entscheidungen, zu denen wir einen Fragenpool erstellt haben:
BGH, Urteil v. 19.11.2015, IX ZR 198/14: Anwendung des § 103 InsO auf Bauverträge
ZIP 2016, 85 = WM 2016, 90 = BeckRS 2015, 20934
BGH, Beschluss v. 19.11.2015: IX ZB 59/14: Mitwirkungspflichten des Schuldners bei Nutzung einer Eigentumswohnung in der Insolvenz
ZInsO 2016, 34 = BeckRS 2015, 20397
Die Texte der Entscheidungen finden Sie als Anhang zu diesem Newsletter oder vor Beantwortung der Fragen auf der von der ARGE und dem DeutschenAnwaltVerein eingerichteten Plattform, sobald Sie sich eingeloggt haben. Bei richtiger Beantwortung einer zufälligen Auswahl von Fragen aus unserem Fragenpool wird Ihnen ein Fortbildungsumfang von einer Stunde bescheinigt.
Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform: https://www.faocampus.de/my/
Der Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drs. 18/7054) wurde am Freitag, den 15.01.2016, in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Gesetzesentwurf wurde an die Ausschüsse verwiesen.
Zur Reform der Insolvenzanfechtung wird der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 24.02.2016 eine öffentliche Anhörung durchführen, wie er auf seiner Sitzung am 13.01.2016 beschlossen hat.
Bereits am 17.12.2015 hatte der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, MdB Prof. Dr. Heribert Hirte, zu einem Meinungsaustausch über den Gesetzentwurf zur gebeten. Neben zahlreichen Wirtschaftsverbänden und dem VID war für den DAV der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE, RA Dr. Martin Prager, präsent.
Auch der Gesetzesentwurf zur Einführung eines Basiskontos für Jedermann (BT-Drs. 18/7204) wurde am Freitag, den 15.01.2016, in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.
Das BMJV hat am 28.09.2015 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung vorgelegt.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, im BGB Regelungen zum Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag als Sonderfälle des Werkvertrags zu treffen. In einer initiativen Stellungnahme 6/2015 des Ausschusses für Privates Bau- und Architektenrecht des DAV hatte der DAV im Februar 2015 ein ausdrückliches Kündigungsrecht für den Besteller im Falle der Insolvenz des Unternehmers befürwortet (Ziff. 11). Von einem solchen Kündigungsrecht – entsprechend § 8 VOB/B – sieht der Gesetzesentwurf jedoch ab (S. 53 RefE). Gemäß § 648a BGB-RefE besteht dagegen ein außerordentliches Kündigungsrecht der Parteien, wenn ihnen das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.
Die Stellungnahme des DAV finden Sie hier.
Veranstaltung der Jungen Insolvenzrechtler
„Fallstricke im Insolvenzantragsverfahren für Berater und Verwalter“
29. April 2016 in Neu-Ulm
Das ausführliche Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.
Veranstaltung beim 67. Deutschen Anwaltstag
„Zusammenarbeit zwischen Staatsanwalt und Insolvenzverwalter“
2. Juni 2016 in Berlin
5. Europäischer Insolvenzrechtstag
16. und 17. Juni 2016 in Brüssel
Mitveranstalter dieser europäisch geprägten Veranstaltung ist in diesem Jahr die spanische Organisation ASPAC. Vertreter der Europäischen Union, Wissenschaftler und Experten des internationalen Insolvenzrechts erläutern und diskutieren die aktuellen Fragen wie Minimum Standards, Harmonization, Pre-Insolvency Proceedings, Forum Shopping und viele weitere Themen.
Das Programm wird in Kürze veröffentlicht.
Herbstklausur:
16. und 17. September 2016 in Lüneburg
Veranstaltung der Jungen Insolvenzrechtler
18. November 2016 in Erfurt
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