Gesetz zur Durchführung der EuInsVO

Bundestag beschließt Durchführungsgesetz zur EuInsVO.

In seiner Sitzung am 27.04.2017 hat der Bundestag außerdem Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren beschlossen (TOP 26).

Der Gesetzeswortlaut in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschlossenen Fassung finden Sie hier.  Weitere Unterlagen zum Gesetzgebungsverfahren sind hier abrufbar.

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