Fortbildung im Selbststudium: Fortbildungsentscheidungen aus früheren Rundbriefen

Auch Entscheidungen aus früheren Rundbriefen stehen Ihnen noch zur Verfügung.

Die von der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung gestellte Möglichkeit der Fortbildung im Selbststudium soll Ihnen ermöglichen, Ihre Fortbildungsstunden einfach und flexibel zu erfüllen. Bis zu fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO dürfen im Selbststudium absolviert werden.

Um Ihnen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, können Sie die Fortbildungsfragen zur jeweils aktuellen Entscheidung entweder sofort absolvieren oder bis zu einem Jahr nach Empfang des Rundbriefs damit warten. Das ermöglicht es Ihnen auch, mehrere oder gar alle Fortbildungsstunden auf einmal zu bearbeiten, wenn Sie das wünschen.

Aktuell sind folgende Entscheidungen aus früheren Rundbriefen in der Lernplattform eingestellt:

Rundbrief 3/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Urteil v. 17.12.2015, IX ZR 143/13: Vergleich über die Haftungshöhe eines Gesellschafters mit dem Insolvenzverwalter 

Rundbrief 4/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Urteil v. 12.05.2016, IX ZR 65/14: Anfechtung von Zahlungen im Rahmen eines Sanierungsversuchs 

Rundbrief 6/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Beschluss v. 14.07.2016, IX ZB 31/14: Kalte Zwangsverwaltung und ihre Vergütung

Rundbrief 7/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Beschluss v. 21.07.2016, IX ZB 58/15: Sonderinsolvenzverwaltung
  • BGH, Beschluss v. 22.09.2016, IX ZB 29/16: Restschuldbefreiung 

Rundbrief 1/2017 (1,5 Stunden):

  • BGH, Beschluss v. 15.12.2016, IX ZR 224/15: Verjährung von Anfechtungsansprüchen
  • BVerfG, Beschluss v. 07.12.2016, 2 BvR 1602/16: Versagung der Restschuldbefreiung

Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform:

Aktuelle Lernerfolgskontrolle

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