Rechtliches

Neues aus Europa

Richtlinienvorschläge zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren und zum Dienstleistungspaket liegen auf Deutsch vor.

  1. Der Richtlinienvorschlag COM(2016)723 der Europäischen Kommission zur Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens und zur Vereinheitlichung der Regelungen zur Entschuldung von Unternehmern ist nun in deutscher Sprache verfügbar. Grundlage für den Richtlinienentwurf war eine Empfehlung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2014. Der Entwurf liegt bisher nur in englischer Sprache vor.

    Einzelheiten zu den Neuerungen haben wir im Rundbrief 7/2016 zusammen gestellt.

    Beim 14. Deutschen Insolvenzrechtstag werden sich der Workshop IV mit dem Titel „Der Brüsseler Entwurf eines Restrukturierungsrahmens – Fluch oder Segen?“ und die Podiumsdiskussion am Donnerstag mit den Regelungen des Richtlinienvorschlags und vor allem mit den Auswirkungen auf die deutsche Rechtspraxis befassen. Das Programm des 14. Deutschen Insolvenzrechtstags finden Sie hier.
  1. Die Europäische Kommission möchte den Dienstleistungsmarkt in der Europäischen Union mit einem Dienstleistungspaket, das aus vier Initiativen besteht, ankurbeln. Die Initiativen haben Auswirkungen auf die Anwaltschaft; inwieweit sie sich auch auf die Insolvenzverwalter auswirken, ist noch unklar.

    Zur Reglementierung der freien Berufe macht die Kommission in einer Mitteilung konkrete Reformempfehlungen. In der Mitteilung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für verschiedene freie Berufe in den Mitgliedstaaten, u.a. für Anwälte, untersucht.

    Der Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt den Mitgliedstaaten vor Erlass neuer oder der Änderung bestehender Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen einheitliche Prüfungskriterien vor. Zudem soll das Meldeverfahren nach der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG verbessert werden. Der Vorschlag für eine elektronische Europäische Dienstleistungskarte (s. Richtlinie und Verordnung sowie Anhang) zielt auf eine Verwaltungsvereinfachung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ab und umfasst Rechtsdienstleistungen, sofern sie nicht in den Anwendungsbereich der anwaltsspezifischen Richtlinien 77/249/EWG und 98/5/EG fallen.

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